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Rund um die Pflege

Unser diesjähriges Weihnachtstreffen war trotz einiger witterungsbedingten und der gesundheitlich bedingten Absagen gut besucht. Rund 20 Patienten und Angehörige fanden den Weg zu unserem Treffpunkt, dem Alten Rathaus in Leonberg-Eltingen. Das Thema war und ist ein immer aktuelles: die Pflege und die Pflegeversicherung. Zum 1. Januar treten neue Regelungen in Kraft mit dem Ziel, „die häusliche Pflege zu stärken und die pflegenden Angehörigen zu entlasten“. Zudem lag das letzte Patiententreffen zu diesem Thema einige Jahre zurück. Es hat sich zwischenzeitlich einiges in der Gesetzgebung geändert, und der Kreis der Pflegebedürftigen ist bundesweit auf nahezu 5 Mio. Menschen gestiegen. Der Pflegebedarf ist damit gegenwärtig doppelt so hoch wie noch vor zehn Jahren. Und er wird – so die Prognose des Statistischen Bundesamtes-auch künftig weiter steigen.

Mit Frau Dagmar Birbalta vom Pflegestützpunkt Leonberg hatten wir eine Frau vom Fach eingeladen, die zudem über eine langjährige Erfahrung verfügt. Der Pflegestützpunkt Leonberg ist einer von mehreren Beratungsstellen des Landkreises Böblingen, der über die Pflege informiert. Er unterstützt bei dem Beantragen der Pflege, berät zum Begutachten des Medizinischen Dienstes, gibt Informationen zu den einzelnen Schritten im Verfahren bis hin zu dem vielleicht nötigen Widerspruch des Bescheids und informiert ebenso allgemein über die Pflege. Mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis erläuterte Frau Birbalta die Punkte, die bei der Pflegebedürftigkeit im Mittelpunkt stehen.

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn sich diese über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Die Beantragung erfolgt bei den Krankenkassen, den Trägern der Pflegeversicherung. Die Begutachtung und das Einteilen in einen bestimmten Pflegegrad obliegt dem Medizinischen Dienst (MD). Grundlage für das der Beeinträchtigung entsprechende richtige Einstufen ist eine seitenstarke Begutachtungsrichtlinie-so ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In der Realität sieht es hingegen oft anders aus, wie die zahlreichen Einwürfe von betroffenen Patienten während des Vortrages zeigten. Der Ermessensspielraum des Gutachters ist nicht unerheblich und dies in beide Richtungen. Auf alle Fälle ist es ratsam, dass eine nahestehende Person bei dem Hausbesuch des MD mit dabei ist. Er kann die Fähigkeiten und Einschränkungen des Pflegebedürftigen oft besser und realistischer einschätzen, als es der Patient selbst kann. Die Eitelkeit-sich jünger geben, als man ist-oder die Selbstüberschätzung-das schaffe ich immer noch-erweisen sich als Stolperstein. Dazu ist die weitere Person als Korrektiv und Argumentationshilfe gegenüber einer möglichen Fehleinschätzung des Gutachters hilfreich.

Abschließend zeigte Frau Birbalta das weite Feld der Leistungen der Pflegeversicherung für die Patienten auf, aber ebenso deren Mängel. Nur stichwortartig seien einige Punkte aufgeführt: Pflegegeld und Entlastungsbeitrag, teilstationäre und stationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder der behindertengerechte Umbau des Bads oder gar der Wohnung bis hin zum Treppenlift. Für pflegende Angehörige-immer noch zumeist weibliche-gibt es Pflegekurse oder Reha-Maßnahmen und berufliche Freistellungen.

Die Zuhörer bedankten sich für den sehr guten Vortrag mit einem kräftigen Applaus, und Frau Birbalta beantwortete in Einzelgesprächen weitere Fragen.

Der Nachmittag verging wie im Flug. Bei Kaffee und leckeren Kuchen – ein großes Dankeschön an die beiden Spenderinnen-oder adventlichem Lebkuchen wurde noch ausgiebig über das Thema (und Anderes) gesprochen, Bekanntschaften und Freundschaften vertieft oder begonnen.